
Fragen
und Antworten zur Abwrackprämie
Beim Kauf eines Neuwagens gibt es in Deutschland Geld vom Staat. Für viele
eine tolle Sache. Die Anträge für die Abwrackprämie gingen so
zahlreich ein, dass die Bundesregierung beschlossen hat, den Fördertopf
noch einmal aufzufüllen. Wer die 2.500 Euro Abwrackprämie bekommt,
wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entschieden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht der Auszahlung der Abwrackprämie
nichts mehr im Wege.
Durch die vielen Diskussionen und die Änderungen der Richtlinien für
den Erhalt der Abwrackprämie sind viele nun verwirrt und haben zahlreiche
Fragen. Deshalb werden nachfolgend einige der häufigsten Fragen zur Abwrackprämie
beantwortet:
Kann ich die Prämie für einen Neuwagen bekommen, der eine längere
Lieferfrist hat?
Grundsätzlich ja, allerdings darf die Lieferfrist nicht bis ins Jahr 2010
reichen. Der Neuwagen muss bis spätestens zum 31. Dezember 2009 auf den
Antragsteller zugelassen sein. Allerdings kann die Abwrackprämie bereits
jetzt schon im online Verfahren beantragt werden, wenn eine Kopie über die
verbindliche Bestellung des Neuwagens beigelegt wird.
Muss ich die Abwrackprämie versteuern?
Nein, die Abwrackprämie muss nicht versteuert werden.
Ich möchte zwei Autos verschrotten, bekomme ich die doppelte Abwrackprämie?
Wer zwei Autos verschrottet, kann die doppelte Abwrackprämie in Höhe
von 5.000 Euro bekommen, aber nur dann, wenn der Antragsteller auch zwei Neuwagen
kauft und diese beiden Fahrzeuge auf den Namen des Antragstellers zugelassen
werden. Werden zwar zwei Autos verschrottet, aber nur ein Neuwagen gekauft, dann
kann der Antragsteller die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro bekommen.
Was ist ein Neuwagen im Sinne der Abwrackprämie?
Als Neuwagen im Sinne der Verordnung gilt ein Fahrzeug, das zum ersten Mal und
in Deutschland zugelassen wurde. Zusätzlich muss es mindestens die Euro
4 Abgasnorm erfüllen.
Was ist eigentlich ein Jahreswagen?
Als Jahreswagen wird ein Fahrzeug bezeichnet, das höchstens ein Jahr lang
auf einen Hersteller oder einen Werksangehörigen, ein Autohaus, eine Autobank,
Autovermietung oder Leasinggesellschaft zugelassen war.
Muss der Jahreswagen beim Händler gekauft werden oder gibt es auch andere
Möglichkeiten?
Der Kauf eines Jahreswagens muss nicht unbedingt beim Händler erfolgen,
Es ist genau so gut möglich, das Fahrzeug bei einem Werksangehörigen
zu erwerben. Der Hersteller muss dann aber bescheinigen, dass der Wagen auf den
Werksangehörigen zugelassen war. Andernfalls wird die Abwrackprämie
nicht ausbezahlt.
Wie lange ist die Reservierung der Abwrackprämie gültig?
Die Reservierung gilt für sechs Monate. In dieser Zeit müssen alle
Bedingungen, die für den Kauf eines Neuwagens und für die Verschrottung
des Altautos erfüllt werden. Andernfalls wird die Abwrackprämie nicht
ausbezahlt.
Was gilt als Stichtag für den Neuwagenkauf und die Verschrottung
des Altautos?
Als Stichtag wurde der 14. Januar 2009 festgelegt. Alle, die sich vor diesem
Zeitpunkt einen Neuwagen gekauft und ihr altes Auto verschrottet haben, können
die Abwrackprämie nicht beantragen.
Wie lange muss der Neuwagen oder Jahreswagen nach der Anmeldung im Besitz bleiben?
Das wird durch die Richtlinien der Abwrackprämie nicht geregelt. Theoretisch
kann das Fahrzeug also am nächsten Tag wieder verkauft werden.
Der Reservierungsbescheid ist bei mir eingegangen … was muss ich
jetzt tun?
Zusammen mit dem Reservierungsbescheid wird dem Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular
zugeschickt. Mit diesem Formular müssen bis spätestens 31. Januar 2010
die noch fehlenden Nachweise schriftlich nachgereicht werden.
Gilt die Abwrackprämie auch für Reimporte?
Auch wer ein Fahrzeug im europäischen Ausland als Reimport kauft, hat Anspruch
auf die Abwrackprämie.
Wer kann von der Prämie profitieren?
Die staatliche Förderung durch die Umweltprämie gilt nur für Privatpersonen.
Das alte Auto, das verschrottet wird, muss mindestens neun Jahre alt sein und
muss mindestens ein Jahr auf den Namen des Antragstellers in Deutschland zugelassen
gewesen sein. Wichtig ist es, dabei zu beachten, dass der Halter des Neuwagens
und des Altautos identisch ist. Beispiel: Das Altauto war auf den Namen der Ehefrau
zugelassen. Das Neuauto wird auf den Namen des Ehemannes zugelassen. In diesem
Fall wird die Abwrackprämie nicht ausbezahlt.
Das Fahrzeug wurde kurz vor dem Stichtag abgemeldet … und nun?
Auch wenn das Fahrzeug kurz vor dem Stichtag abgemeldet wurde und sich noch im
Besitz des Antragstellers befindet, hat er keinen Anspruch auf die Abwrackprämie.
Als Stichtag gilt der 14. Januar 2009.
Kann ich beim Neuwagenkauf außer der Abwrackprämie noch mehr
Geld bekommen?
Ja. Wer beim Autohändler einen Neuwagen oder Jahreswagen kauft, kann natürlich
mit diesem weiterhin um den Preis handeln. Die Abwrackprämie wird nicht
vom Autohändler, sondern vom Staat bezahlt.
Gibt es die Abwrackprämie auch für Leasingautos?
Ja, auch in diesem Fall kann sie ausbezahlt werden, wenn die Richtlinien erfüllt
sind.
Brauche ich einen Nachweis, dass der Verwerter die Restkarosse schreddert?
Ja, der Verwerter füllt ein solches Formular aus. Laut der Verordnung muss
die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt werden und darf nicht etwa
weiterverkauft werden.
Gebrauchtwagen statt Neuwagen
Bei all den vielen Neuwagenkäufen in Deutschland gibt es natürlich
auch immer noch einen riesigen Markt für Gebrauchtwagen. Wer sich also jetzt
einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, kann aus einer Vielzahl von Modellen
wählen.
Wie wäre es beispielsweise mit einem Cabrio für den nächsten Sommer?
Zur Wahl stehen unter anderem als preiswerte Modelle: Fiat Barchetta, Peugeot
205 CTI, Mazda MX-5 oder der Golf III Cabrio.
Oder darf es einer der Gebrauchtwagenmodelle von Alfa Romeo, Hyundai, Nissan,
Audi, Opel, Bentley, Jaguar, Peugot, BMW, Jeep, Porsche, Chevrolet, Kia, Renault,
Chrysler, Lada, Rolls Royce, Citroen, Lamborghini, Saab, Dacia, Seat, Daihatsu,
Land Rover, Skoda, Dodge, Lexus, Smart, Maserati, Fiat, Maybach, Subaru, Ford,
Mazda, Suzuki, Mercedes, Toyota, Honda, Mini, Volvo, Mitsubishi oder VW sein?
Vom preiswerten Modell bis hin zum etwas teueren Modell reicht die Palette auf
dem Gebrauchtwagenmarkt. So findet jeder mit Sicherheit genau das Traumauto,
das ihm vorschwebt. Ob nun ein sportlicher Zweitürer oder ein praktischer
Kombi, ein Auto für Singles oder für Familien, ein Cabrio für
den Sommer oder einen Jeep für den Winter, bei der riesigen Auswahl auf
dem Gebrauchtwagenmarkt bleiben keine Wünsche offen. Informationen zu Gebrauchtwagen
und Hinweise zu den verschiedenen Automodellen findet man ganz bequem im Internet.
Dort kann man auf den verschiedenen Portalen für Gebrauchtwagen seine Wunschkriterien
eingeben und findet so ganz schnell mehrere Modelle, die den eigenen Bedürfnissen
und Wünschen entsprechen. Nun heißt es nur noch klicken, auswählen,
anrufen und Probefahrt vereinbaren. Der „neue“ Gebrauchtwagen wartet
bereits.
Personenkraftwagen sind nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, wobei ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HzgG) von 3,5 t (=3500 kg) nicht überschritten werden darf.
Als Fahrzeugklasse bezeichnet man eine abgegrenzte Gruppe von Pkw-Modellen, die durch optische, technische und marktorientierte Merkmale untereinander konkurrierend sind. Es gibt jedoch keine allgemein gültige Definition dieser Klassen, so dass meist die Fahrzeuggröße und ggf. der Kaufpreis bei der Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer Klasse herangezogen werden.
Erfahrungsberichte zum Thema Auto: Autokauf
Neue Rahmen- und Rabattvereinbarungen für Kraftfahrzeuge(RRV) |
Die Länge der Fahrzeuge beträgt zwischen 4,05 m und 4,60 m. Neuwagen der Klasse werden derzeit größtenteils zwischen 12.000 und 24.000 Euro gehandelt. Preislicher Rekordhalter ist der Golf R32, der mit Vollaustattung 46000 Euro laut Liste kostet.
Der Begriff Kleinwagen bezeichnet in Europa die Fahrzeugklasse zwischen Kleinstwagen und Kompaktklasse. Typische Vertreter sind der VW Polo und der Opel Corsa. In den 1950er Jahren stand die Bezeichnung Kleinwagen für sogenannte Rollermobile.
Der Motor ist
quer (in der Regel vor oder über der Vorderachse)
eingebaut, der Antrieb erfolgt auf die Vorderräder. Meist sitzt das Getriebe neben dem Motor.
Diese Bauweise findet vor allem bei Kleinwagen und Fahrzeugen der unteren Mittelklasse zum Einsatz und zeichnet sich wegen der oft verwendeten Motor-Getriebe Einheit durch geringe Kosten aus.
Freier Handel
Die Reform des europäischen Autohandels soll die Autos preiswerter machen
und für mehr Wettbewerb beim Kundendienst sorgen.
Samstags im Supermarkt: Nebeneinander stehen zwölf Kleinwagen der Golfklasse zum Probegucken, Probesitzen, Probefahren. Die Preise sind günstig und
das Interesse bei der ganzen Familie ist groß. Alle vergleichen Farben,
Innenausstattung, Klimaanlage, Motorgeräusch, Schiebedach. Bereits beim
Kauf informiert eine Verkäuferin die Kunden, welche Werkstatt für
sie am nächsten liegt und den besten Service anbietet. Die Zulassung verspricht die nette junge Dame aus dem Supermarkt für den Montag. Dann
bringt sie auch die Wunschnummernschilder gern persönlich vorbei. Schöne
neue Autowelt? Ganz so wird es nicht gleich kommen. Seit 1. Oktober 2002
gilt für den Handel mit neuen Automobilen zwar eine neue europäische
Regelung mit dem schwierigen Namen „Gruppenfreistellungsverordnung“ (GVO).
Es ist aber eine einjährige Übergangszeit vorgesehen, in der alle
bestehenden Verträge zwischen den Autoherstellern und Autohändlern den neuen Vorschriften angepasst werden müssen.
Modellvielfalt beim Händler: Ab Oktober
2002 dürfen
die Händler auch Fahrzeuge anderer Hersteller
anbieten. Der Opel-Händler kann dann
auch Skodas und Modelle von BMW verkaufen,
allerdings in einem speziellen Ausstellungsbereich.
Das erleichtert den Preis- und Leistungsvergleich.
Denn bisher steht in jedem Autohaus nur das Modell
des jeweiligen Herstellers. Das vergleichbare, vielleicht preiswertere Modell
steht 20 Kilometer entfernt bei der Konkurrenz. Verkauf und Reparatur getrennt
Ab dem 1. Oktober 2003 sind die Vertragshändler nicht
mehr verpflichtet, neben dem Verkauf auch Wartung und
Reparatur anzubieten. Der bisherige Autohändler kann
sich entscheiden, ob er neben dem Autohandel zusätzlich
eine Werkstatt betreibt und Ersatzteile verkaufen
will oder ob er sich auf einen der drei Bereiche spezialisiert. Wer nur Autos
verkaufen will, muss aber mit mindestens einer Werkstatt einen Vertrag schließen,
die für seine Kunden
die Garantieleistungen ausführt. Diese
Werkstatt muss vom Hersteller der Marke für
diese Arbeiten autorisiert werden, also bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen,
zum Beispiel was die Ausstattung der Werkstatt
mit Werkzeugen betrifft. Alle Werkstätten, die die Qualitätsanforderungen
erfüllen,
muss der Hersteller autorisieren. Bisher konnte er die Anzahl der Vertragswerkstätten noch
begrenzen. Freie, vom Hersteller unabhängige Werkstätten,
haben nach der neuen GVO Anspruch darauf, von allen Herstellern technische
Informationen und Werkzeuge zu bekommen, die für die Reparatur und Wartung
der verschiedenen Marken notwendig sind. Auch Produktschulungen,
wie sie zum Beispiel bei Einführung des neuen 7er-Modells von BMW notwendig
wurden, müssen dann für Freie offen sein. Preiswerte
Ersatzteile: Auch beim Verkauf und Einbau von Ersatzteilen gibt es Änderungen.
Bisher waren die markengebundenen Werkstätten im Vorteil: In einen Ford
kommen nur Ford-Zündkerzen, in einen Audi nur die von Audi. Der Unterschied?
Keiner – sie stammen alle von Bosch. Aber sobald sie beim Markenhändler sind, gelten sie als exklusive Originalersatzteile – und die sind entsprechend
teuer.
Auto,
Autos, Gebrauchte, Gebrauchtwagen, Neuwagen, Jahreswagen, Autokauf,
Autohandel |
|
Bei uns finden Sie Fahrzeige der folgenden Marken und Modelle:
Audi 80 |
BMW 1er |
Citroen C1 |
Dacia Sandero |
Fiat 500 |
Ford Ka |
Honda Accord |
Hyundai i10 |
Kia Picanto |
Mazda 2 |
Mercedes 190 |
Mitsubishi Colt |
Nissan PIXO |
Opel Corsa |
Peugeot 107 |
Renault Twingo |
Saab 9-3 |
Seat Ibiza |
Skoda Superb |
Subaru Forester |
Suzuki SX4 |
Toyota iQ |
Volvo S40 |
VW Fox |